Begleitetes Fahren (BF 17), umgangssprachlich auch Führerschein ab 17 oder Führerschein mit 17, ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Die Probezeit beträgt wie beim normalen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese häufig noch nicht über die notwendige Erfahrung, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen. (Quelle: Wikipedia)
Voraussetzungen für die Fahrschüler
- bereits mit 16 ½ Jahren Ausbildungsbeginn
- theoretische Ausbildung mit regulärer Prüfung
- praktische Ausbildung mit regulärer Prüfung
- Prüfbescheinigung bei bestandener Fahrprüfung anstelle des Führerscheins
- nach dem 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung bei der Behörde gegen den Kartenführerschein ausgetauscht
- Begleitetes Fahren ist nur in Deutschland möglich
Bedingungen für die Begleitperson
- mindestens 30 Jahre alt
- im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (oder Kl. 3) seit mindestens 5 Jahren
- höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister