Theoretische Ausbildung
Der Unterricht findet in einem hellen und modern eingerichteten Schulungsraum statt.
Beim Erwerb eines Führerscheins ist die Teilnahme am Theorieunterricht erforderlich. Dieser setzt sich aus Unterrichtseinheiten (Lektionen) zu je 90 Minuten zusammen.
- 12 Lektionen Grundstoff für alle Klassen
- 2 klassenspezifische Lektionen für Klasse B
- 4 klassenspezifische Lektion für Klasse A
Bei Vorbesitz eines Führerscheins halbieren sich die 12 Lektionen Grundstoff, die klassenspezifischen Lektionen bleiben bestehen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet mit modernen, gut ausgestatteten Fahrzeugen statt. Die Fahrstunden werden zu je 45 Minuten absolviert. Die Anzahl der Übungsstunden ist von den Fähigkeiten und Fertigkeiten eines jeden Fahrschülers abhängig.
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist die Anzahl folgender Sonderfahrten:
A1 | A2 | A | B96 | BE | |
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Überlandfahrten | 5 | 5(3*) | 5(3*) | - | 3 |
Autobahnfahrten | 4 | 4(2*) | 4(2*) | - | 1 |
Beleuchtungsfahrten | 3 | 3(1*) | 3(1*) | - | 1 |
* bei Vorbesitz eines Zweiradführerscheins von mindestens 2 Jahren reduziert sich die Anzahl der Sonderfahrten